Polen hat sich seit langem als attraktiver Standort für die Geschäftstätigkeit innerhalb der Europäischen Union etabliert. Der erste und zugleich wichtigste Schritt auf diesem Weg ist jedoch die Wahl der richtigen Rechtsform. Für ausländische Unternehmer wird diese Entscheidung häufig durch die Notwendigkeit erschwert, sowohl die migrationsrechtlichen als auch steuerlichen Vorschriften zu berücksichtigen.
Im Folgenden geht es um das Einzelunternehmen (JDG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z o.o.) und andere gängige Formen. Wenn Sie nach der Lektüre noch Zweifel haben oder Ihre Situation ungewöhnlich erscheint, empfehlen wir dringend, kein Risiko einzugehen und sich professionell von auf Unternehmensgründungen für Ausländer in Polen spezialisierten Beratern beraten zu lassen.
I. Einzelunternehmen (Jednoosobowa Działalność Gospodarcza – JDG)
JDG ist die einfachste und schnellste Art, ein Unternehmen in Polen zu gründen. Es entspricht in etwa dem russischen „ИП“ oder dem ukrainischen „ФОП“.
Für wen ist JDG geeignet?
Ideal für Freiberufler, Berater, kleine Dienstleistungsunternehmen, IT-Spezialisten sowie für diejenigen, die eine Geschäftsidee mit minimalen Kosten testen möchten.
Hauptvorteile für Ausländer:
- Einfachheit und Schnelligkeit der Registrierung: Die Anmeldung ist völlig kostenlos und dauert nur 1–3 Tage über das System CEIDG.
- Minimale Bürokratie: Weniger Berichterstattung im Vergleich zur GmbH, kein Stammkapital erforderlich.
- Steuerliche Flexibilität: Möglichkeit der vereinfachten Besteuerungsformen (Pauschalsteuer – ryczałt oder lineare Steuer – podatek liniowy), die sich bei kleineren Umsätzen oft lohnen.
- Volle Kontrolle über die Mittel: Der gesamte Gewinn gehört Ihnen, und Sie können frei darüber verfügen.
Hauptnachteile und Risiken:
- Volle persönliche Haftung: Der größte Nachteil. Sie haften mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen (Wohnung, Auto usw.) für die Schulden des Unternehmens.
- Verfügbarkeit für Ausländer: JDG können nur Ausländer eröffnen, die ein dauerhaftes oder langfristiges Aufenthaltsrecht in Polen haben (Karta Polaka, Daueraufenthalt, EU-Daueraufenthaltstitel, Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der Familienzusammenführung usw.). Bürger der meisten GUS-Länder, die mit Visum oder befristeter Aufenthaltserlaubnis eingereist sind, können kein JDG eröffnen.
- Pflichtbeiträge zur ZUS: Selbst wenn Sie kein Einkommen haben, müssen Sie Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Es gibt Erleichterungen für Start-ups (Ulga na start, Mały ZUS Plus), diese sind jedoch zeitlich begrenzt.
- Imageproblem: Für große Geschäftspartner oder Banken kann JDG als weniger vertrauenswürdig gelten als eine GmbH.
Merkmal
JDG (Einzelunternehmen)
Registrierungsdauer
1–3 Tage
Stammkapital
Nicht erforderlich
Haftung
Voll, mit persönlichem Vermögen
Steuerliche Flexibilität
Hoch (Ryczałt, Podatek liniowy)
Verfügbarkeit für Ausländer
Eingeschränkt (nur mit bestimmten Aufenthaltstiteln)
II. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością – Sp. z o.o.)
Die Sp. z o.o. ist die beliebteste Form für mittelständische und größere Unternehmen sowie für Ausländer, die kein JDG registrieren dürfen.
Für wen ist Sp. z o.o. geeignet?
Ideal für skalierbare Geschäftsmodelle, Investorengewinnung, risikoreiche Tätigkeiten und für Ausländer, die in Polen geschäftlich aktiv sein wollen, aber im Ausland wohnen.
Hauptvorteile für Ausländer:
- Begrenzte Haftung: Der wichtigste Vorteil. Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Ihr Privatvermögen bleibt geschützt.
- Universelle Zugänglichkeit: Jeder Ausländer, unabhängig vom Aufenthaltsstatus (Visum, ohne Aufenthaltserlaubnis usw.), kann Gründer und/oder Geschäftsführer einer Sp. z o.o. sein.
- Image und Zuverlässigkeit: Eine GmbH gilt als seriöser und vertrauenswürdiger Partner für größere Unternehmen, Banken und Investoren.
- Investitionsfähigkeit: Leichterer Einstieg neuer Partner oder Verkauf von Geschäftsanteilen.
Hauptnachteile und Herausforderungen:
- „Doppelte“ Besteuerung: Die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer (CIT 9–19 %), und Gesellschafter zahlen zusätzlich 19 % Einkommensteuer (PIT) auf Dividenden.
- Höhere Bürokratie und Kosten: Die Registrierung ist komplexer und teurer (Notar, Registergericht, Pflicht-Stammkapital).
- Pflichtstammkapital: Mindestens 5 000 PLN (kann jedoch sofort für betriebliche Zwecke verwendet werden).
- Erschwerter Kapitalzugriff: Gewinnausschüttung nur über Dividenden oder Gehalt, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Steuern verursacht.
Merkmal
Sp. z o.o. (GmbH)
Registrierungsdauer
7–14 Tage (online) bis 1–2 Monate (notariell)
Stammkapital
Mindestens 5 000 PLN
Haftung
Beschränkt auf Einlage
Steuerliche Flexibilität
Gering (CIT + PIT auf Dividenden)
Verfügbarkeit für Ausländer
Uneingeschränkt
III. Andere gängige Formen (und warum sie weniger verbreitet sind)
Obwohl JDG und Sp. z o.o. dominieren, gibt es auch andere Varianten:
- Einfache Aktiengesellschaft (Prosta Spółka Akcyjna – PSA)
• Wesen: Hybrid für Start-ups. Begrenzte Haftung wie bei einer GmbH, aber einfachere Kapitalaufnahme wie bei einer AG.
• Vorteile: Minimales Stammkapital (1 PLN!), hohe Flexibilität.
• Nachteile: Neue, vom Markt noch wenig erprobte Form; komplexere Buchhaltung. Nur für ehrgeizige, schnell wachsende Tech-Start-ups zu empfehlen. - Offene Handelsgesellschaft (Spółka Jawna)
• Wesen: Wird von mindestens zwei Partnern gegründet.
• Vorteile: Keine Körperschaftsteuer (CIT).
• Nachteile: Volle und solidarische Haftung aller Partner – daher sehr riskant für die meisten Unternehmer. - Kommanditgesellschaft (Spółka Komandytowa)
• Wesen: Mischform mit einem Komplementär (volle Haftung) und einem Kommanditisten (beschränkte Haftung).
• Vorteile: Effizient für komplexe Steuermodelle.
• Nachteile: Aufwändige und teure Registrierung und Verwaltung; nur für größere, stark strukturierte Unternehmen geeignet.
IV. Entscheidender Faktor für Ausländer: Ihr Aufenthaltsstatus
Für Ausländer in Polen hängt die Wahl oft vom Aufenthaltsrecht ab:
Ihr Status in Polen
Mögliche Unternehmensform
Visum D/C (beliebig)
Sp. z o.o. (GmbH) – einzige Option
Aufenthaltstitel (Karta Pobytu) wegen Arbeit/Studium
Sp. z o.o. (GmbH) – einzige Option
Karta Polaka, Daueraufenthalt, EU-Daueraufenthalt
JDG oder Sp. z o.o.
Aufenthaltstitel durch Familienzusammenführung mit einem polnischen Bürger
JDG oder Sp. z o.o.
Wichtig: Wenn Sie kein JDG eröffnen dürfen, aber als Einzelunternehmer arbeiten möchten, können Sie eine GmbH gründen und sich selbst als Geschäftsführer oder Spezialist anstellen.
Schlussfolgerungen: Welche Form sollten Sie wählen?
Situation
Empfohlene Form
Hauptgrund
Sie dürfen JDG eröffnen (haben Karta Polaka/Daueraufenthalt), planen freiberuflich/beratend zu arbeiten und scheuen keine Haftung.
JDG
Einfachheit, Schnelligkeit, minimale Buchhaltung, niedrige Steuern (v. a. ryczałt).
Sie dürfen kein JDG eröffnen (haben befristeten Aufenthalt/Visum), wollen Partner einbeziehen oder arbeiten in risikoreicher Branche.
Sp. z o.o.
Zugänglichkeit für alle Ausländer, Schutz des Privatvermögens.
Ihr Geschäft erfordert größere Investitionen und Skalierung.
Sp. z o.o. oder PSA
Seriöses Image, Möglichkeit zur Kapitalaufnahme.
Ihr erster Schritt:
Beginnen Sie mit einer Beratung auf: magfin.pl. Steuerliche Konsequenzen, Fördermöglichkeiten und Risiken hängen stark von Ihrer Branche (IT, Handel, Dienstleistungen) ab. Die Wahl der Rechtsform ist das Fundament Ihres Geschäfts in Polen – sie sollte von Anfang an richtig getroffen werden.
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