Was repariert der Mieter, was der Vermieter? Dies ist eine der am häufigsten gestellten Fragen im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses – sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen. Ein Mietvertrag mag zwar einfach erscheinen, bringt aber zahlreiche Pflichten und Rechte mit sich, die klar definiert und von beiden Parteien respektiert werden müssen.
Missverständnisse in dieser Angelegenheit entstehen oft durch mangelndes Wissen oder ungenaue Vertragsbestimmungen. Ist der Mieter für einen tropfenden Wasserhahn verantwortlich? Was ist mit einem geplatzten Heizungsrohr? Wer trägt die Kosten für die Reparatur von Haushaltsgeräten oder den Austausch eines Schlosses?
Rechtlicher Rahmen: Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Pflichten von Mietern und Vermietern
Bevor wir ins Detail gehen, lohnt es sich, den rechtlichen Rahmen für die Aufgabenverteilung in Erinnerung zu rufen. Gemäß den Vorschriften ist der Vermieter verpflichtet, die Immobilie in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand zu übergeben und sie während der Mietdauer in diesem Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass er Reparaturen durchführen muss, die zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Räumlichkeiten erforderlich sind.
Der Mieter wiederum ist für die Instandhaltung der Immobilie und kleinere Reparaturen im Alltag verantwortlich und darf den technischen Zustand der Räumlichkeiten nicht ohne Zustimmung des Vermieters verändern. In der Praxis bedeutet diese Aufteilung, dass der Mieter kleinere Mängel, die auf sein Verschulden zurückzuführen sind, behebt, während der Vermieter für Reparaturen aufgrund von Verschleiß oder technischen Defekten verantwortlich ist.
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Pflichten des Mieters in Bezug auf Reparaturen und Instandhaltung – Für welche Reparaturen ist der Mieter verantwortlich?
Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume bei der Nutzung so zu pflegen, dass übermäßiger Verschleiß oder Beschädigungen vermieden werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der Mieter für kleinere Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich ist, die sich aus der täglichen Nutzung der Wohnung oder des Hauses ergeben. Der Umfang dieser Pflichten ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt und kann im Mietvertrag näher spezifiziert werden.
Zu den typischen Pflichten des Mieters gehören die Behebung kleinerer Mängel wie:
- Austausch durchgebrannter Glühbirnen,
- Behebung kleinerer Schäden an Badezimmerarmaturen (z. B. Wasserhahndichtungen),
- kleinere Reparaturen an elektrischen Anlagen, wie z. B. Austausch von Sicherungen,
- Reparatur oder Austausch kleinerer Einbauten (Türgriffe, Scharniere, Jalousien),
- Beseitigung kleinerer Verstopfungen im Abwassersystem, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind.
Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, regelmäßig für Ordnung und Hygiene zu sorgen. Dies trägt ebenfalls zum technischen Zustand der Räumlichkeiten bei und beugt größeren Mängeln vor. Der Mieter ist zudem verpflichtet, dem Vermieter Störungen oder Schäden, die größere Reparaturen erfordern, zu melden, um weitere Schäden zu vermeiden.
Es ist wichtig zu betonen, dass Mieter, die ihren Pflichten nicht nachkommen, beispielsweise durch den nicht erfolgten Austausch einer Wasserhahndichtung, der zu vermehrten Überschwemmungen oder Schäden an den Rohrleitungen führt, mit finanziellen Konsequenzen für die Reparatur der entstandenen Schäden rechnen müssen. Die Haftung des Mieters gilt auch für Fälle, in denen Schäden vom Mieter selbst oder von anderen Personen verursacht werden, die sich auf seine Einladung in der Wohnung aufhalten.
Der Mietvertrag sollte klar regeln, welche kleineren Reparaturen in der Verantwortung des Mieters liegen, um Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden. In der Praxis empfiehlt es sich, die Instandhaltungspflichten, die der Mieter zu erfüllen hat, aufzulisten. Dies erhöht die Transparenz und Sicherheit für beide Parteien.
Verantwortung des Vermieters für Reparaturen – Wann muss der Vermieter reagieren?
Als Eigentümer ist der Vermieter dafür verantwortlich, die Wohnung in einem für die vereinbarte Nutzung geeigneten Zustand zu erhalten. Das bedeutet, dass er für größere Reparaturen und Renovierungen verantwortlich ist, die über die dem Mieter übertragenen kleineren Instandhaltungsarbeiten hinausgehen.
Beispiele für Reparaturen, für die der Vermieter verantwortlich ist, sind:
- Behebung von Mängeln an Heizung, Gas, Sanitär oder Elektro, die nicht vom Mieter zu vertreten sind,
- Reparaturen aufgrund normaler Abnutzung von Baumaterialien, wie z. B. Risse in Wänden, Schäden an Dach, Fenstern oder Türen,
- Behebung technischer Mängel, die die Gesundheit und Sicherheit der Räumlichkeiten beeinträchtigen,
- Reparatur oder Austausch von Geräten und Einrichtungsgegenständen, die bei Mietbeginn vorhanden waren (z. B. Herd oder Einbaugeschirrspüler),
- Durchführung größerer Renovierungsarbeiten, die vom Mieter nicht selbst durchgeführt werden können.
Der Vermieter ist verpflichtet, auf Meldungen schwerwiegender Mängel durch den Mieter innerhalb angemessener Frist zu reagieren. Unterlässt er dies, kann dies schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter eine Mietminderung durch den Mieter oder sogar eine verschuldete Kündigung des Mietverhältnisses.
Darüber hinaus muss der Vermieter sicherstellen, dass die Räumlichkeiten bei Mietbeginn den technischen und hygienischen Anforderungen entsprechen. Erforderliche Reparaturen vor Inbetriebnahme liegen daher in der Verantwortung des Vermieters. Dies gilt auch für wiederkehrende Prüfungen und Wartungen, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. Gasanlagenprüfungen).
Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Zuständigkeiten und Verfahren für die Meldung und Durchführung von Reparaturen im Mietvertrag genau festzulegen. Es empfiehlt sich außerdem, den technischen Zustand der Wohnung bei der Übergabe an den Mieter zu dokumentieren – Fotos und ein Übergabeprotokoll schützen beide Parteien vor späteren Ansprüchen.
Reparaturen aufgrund normaler Abnutzung und vom Mieter verursachter Schäden
Ein häufiger Konfliktherd ist die Unterscheidung zwischen normaler Abnutzung und vom Mieter verursachten Schäden.
- Als normale Abnutzung gelten natürliche Prozesse wie verblassende Farbe, abgenutzte Teppiche sowie Abnutzung von Elektro- und Sanitäranlagen.
- Zu den vom Mieter verursachten Schäden zählen Schäden an Wänden durch unerlaubtes Streichen, beschädigte Türen, zerbrochene Fenster, Überschwemmungen oder Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch von Geräten.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, normale Abnutzung zu reparieren, haftet aber für Schäden, die durch sein Handeln oder seine Fahrlässigkeit entstehen. Es ist wichtig, den Zustand der Immobilie bei Übergabe und Rückgabe zu dokumentieren, um das Schadensausmaß später beurteilen zu können.
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Elektro- und Sanitärreparaturen – wer ist wofür zuständig?
Elektro- und Sanitärinstallationen gehören zu den häufigsten Gründen für Mängel in Mietwohnungen. Die Zuständigkeit für die Reparatur ist streng geregelt:
- Der Vermieter ist für die Behebung von Mängeln verantwortlich, die auf technische Defekte und normale Abnutzung zurückzuführen sind, wie z. B. beschädigte Kabel, undichte Rohre oder Störungen der Zentralheizung.
- Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, wie z. B. verstopfte Abflüsse durch ungeeignete Mittel, fahrlässige Beschädigung von Rohren oder vorsätzliche Beschädigung.
Der Mieter sollte Mängel dem Vermieter melden und nicht versuchen, die Installationen ohne dessen Zustimmung selbst zu reparieren.
Wartung und kleinere Reparaturen – Wie pflegt man die Immobilie im Alltag?
Regelmäßige Wartung und kleinere Reparaturen sind entscheidend, um größere Probleme zu vermeiden. Der Mieter sollte Folgendes sicherstellen:
- Regelmäßige Reinigung von Sanitär-, Küchen- und Elektrogeräten. Aufrechterhaltung der Sauberkeit der Installationen (z. B. Filter, Lüftung).
- Kleinere Reparaturen, wie z. B. Dichtungsaustausch und Scharnierschmierung.
- Pflege von Boden- und Wandflächen zur Vermeidung von Kratzern und Schmutz.
Der Vermieter sollte jedoch Instandhaltungsarbeiten und größere Reparaturen planen, um den langfristigen Betrieb der Immobilie zu gewährleisten.
Garten und Außenbereich – Wer ist für Reparaturen und Instandhaltung verantwortlich?
Bei der Anmietung eines Hauses mit Garten stellt sich zusätzlich die Frage der Aufgabenverteilung für Grünflächen und andere Außenbereiche.
- Der Mieter ist in der Regel für die laufende Gartenpflege verantwortlich: Gießen, Mähen, Unkraut jäten und Ordnung halten.
- Der Vermieter kümmert sich um größere Reparaturen und Modernisierungen der Garteninfrastruktur: Zäune, Bewässerung, Pavillons und Wege.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, den Umfang der Gartenaufgaben im Mietvertrag klar zu definieren.
Verfahren zur Meldung von Mängeln und Zusammenarbeit zwischen den Parteien
Es ist wichtig, ein klares Verfahren zur Meldung und Behebung von Mängeln festzulegen. Der Mieter sollte:
- Den Vermieter unverzüglich über festgestellte Mängel oder Defekte informieren.
- Meldungen dokumentieren (z. B. per E-Mail), um den Kontakt sicherzustellen.
Nehmen Sie ohne Zustimmung des Vermieters keine Maßnahmen vor, die den Zustand der Immobilie verschlechtern könnten. Der Vermieter sollte jedoch solche Dinge machen:
- Reagieren Sie zeitnah auf Meldungen und veranlassen Sie Reparaturen.
- Informieren Sie den Mieter über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
- Übernehmen Sie die Kosten für Reparaturen, wenn diese aus seinen Pflichten resultieren.
Gute Kommunikation und Transparenz sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf.
Wann darf ein Mieter Reparaturen selbst durchführen und welche Rechte hat er?
Ein Mieter darf kleinere Reparaturen selbst durchführen, wenn:
- es sich um geringfügige Reparaturen handelt und diese der routinemäßigen Instandhaltung entsprechen.
- er die Zustimmung des Vermieters hat (außer in Notfällen).
- er über einen Nachweis der entstandenen Kosten verfügt, der später mit dem Vermieter abgerechnet werden kann.
Ein Mieter sollte keine größeren Reparaturen oder Umbauten ohne Zustimmung des Vermieters durchführen, da dies zu Ansprüchen auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands führen kann.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Verantwortung für Reparaturen in einer Mietwohnung oder einem Miethaus eine klare Aufgabenteilung zwischen Mieter und Vermieter erfordert. Nach geltendem Recht und der geltenden Praxis ist der Mieter verpflichtet, kleinere Reparaturen durchzuführen, die sich aus der normalen Nutzung ergeben. Sie sind außerdem verpflichtet, die Räumlichkeiten in einem Zustand zu erhalten, der sich nicht über die normale Abnutzung hinaus verschlechtert. Der Vermieter ist für größere Störungen, Reparaturen und die Beseitigung von Mängeln verantwortlich, die auf technische Gründe und natürliche Abnutzung der Immobilie zurückzuführen sind.
Ein sorgfältig gestalteter Mietvertrag ist unerlässlich. Er sollte detaillierte Regelungen zur Aufteilung der Verantwortlichkeiten für Reparaturen und Instandhaltung enthalten. Dieses Dokument dient als Grundlage für die Beilegung möglicher Streitigkeiten und hilft, Missverständnisse zu vermeiden.
Darüber hinaus ist eine effektive und schnelle Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Probleme, die sich auf den Komfort und die Sicherheit der Immobilie auswirken, zeitnah gelöst werden. Beide Parteien sollten ihre Verantwortung ernst nehmen, was sich langfristig in besseren Beziehungen und einem reibungslosen Mietvertrag niederschlägt.
Wenn Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen, können Sie viele Probleme und unnötige Kosten vermeiden und den Mietvertrag zu einer für beide Parteien zufriedenstellenden und sicheren Lösung machen.



